Berufsmöglichkeiten
Höhere Lehranstalt
Berufseinstieg: Für verschiedene Berufe gilt das Reifeprüfungszeugnis auch als Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung.
- Bürokaufmann
- Großhandelskaufmann
- Koch
- Restaurantfachmann
- Reisebüroassistent
- Hotel- und Gastgewerbeassistent
Für andere Lehrberufe, die nicht der schulischen Ausbildung entsprechen, kann maximal die Hälfte der Gesamtlehrzeit angerechnet werden.
Selbständigkeit: z.B.
- Gastgewerbe (Voraussetzung zweijährige fachliche Tätigkeit)
- Handelsgewerbe
- Handelsagenten
Ersatz der Unternehmerprüfung - weiters können noch eine Reihe von anderen Gewerben nach Ablegung der jeweiligen Befähigungsprüfungen ausgeübt werden (z.B. Reisebüro)
Weiterbildung: Die Reifeprüfung berechtigt für alle Studien- und sonstigen Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. Universität, Fachhochschule etc). Außerdem entspricht sie einem EU-Diplomabschluß.
Fachschule für wirtschaftliche Berufe
Berufseinstieg: Für divers Berufe gilt das Prüfungszeugnis der Fachschule auch als Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen Berufsausbildung, z.B. Bürokaufmann, Restaurantfachmann, Hotel- und Gewerbeassistent.
Für andere Berufe, die nicht der schulischen Ausbildung entsprechen, kann maximal die Hälfte der Gesamtlehrzeit angerechnet werden (Voraussetzung: Vollendung des 16. Lebensjahres).
Selbständigkeit: z.B. Gastgewerbe (nach 2jähriger fachlicher Tätigkeit), Handelsgewerbe, Handelsagenten, Ersatz der Unternehmerprüfung)
Weiterbildung: z.B. diverse Sozialberufe (z.B. Krankenschwester etc.), Aufbaulehrgang usw.