Berufsmöglichkeiten

Höhere Lehranstalt

Berufseinstieg: Für verschiedene Berufe gilt das Reifeprüfungszeugnis auch als Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung.

Für andere Lehrberufe, die nicht der schulischen Ausbildung entsprechen, kann maximal die Hälfte der Gesamtlehrzeit angerechnet werden.

Selbständigkeit: z.B.

Weiterbildung: Die Reifeprüfung berechtigt für alle Studien- und sonstigen Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. Universität, Fachhochschule etc). Außerdem entspricht sie einem EU-Diplomabschluß.

 

Fachschule für wirtschaftliche Berufe

Berufseinstieg: Für divers Berufe gilt das Prüfungszeugnis der Fachschule auch als Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen Berufsausbildung, z.B. Bürokaufmann, Restaurantfachmann, Hotel- und Gewerbeassistent.

Für andere Berufe, die nicht der schulischen Ausbildung entsprechen, kann maximal die Hälfte der Gesamtlehrzeit angerechnet werden (Voraussetzung: Vollendung des 16. Lebensjahres).

Selbständigkeit: z.B. Gastgewerbe (nach 2jähriger fachlicher Tätigkeit), Handelsgewerbe, Handelsagenten, Ersatz der Unternehmerprüfung)

Weiterbildung: z.B. diverse Sozialberufe (z.B. Krankenschwester etc.), Aufbaulehrgang usw.

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